Letztes Jahr musste die Autobahnvignette noch an die Frontscheibe geklebt werden. Ende Jahr musste man sie dann wieder entfernen, um die neue anzubringen. Damit ist jetzt Schluss: Seit 2024 gibt es die E-Vignette. Wir klären die wichtigsten Fragen dazu.
Die neue E-Vignette kannst du ganz einfach unter www.e-vignette.ch kaufen. Dort wählst du die Fahrzeugkategorie und das Zulassungsland aus und gibst die Nummer deines Kontrollschilds ein. Jetzt legst du die E-Vignette in den virtuellen Warenkorb und bezahlst deinen Einkauf. Anschliessend findest du oben auf der Seite deine Tickets.
Wichtig: Prüfe vor dem definitiven Kauf nochmals alle deine Angaben. Eine falsch gekaufte E-Vignette wird nicht zurückerstattet.
Die E-Vignette kostet 40 Franken. Sie hat also denselben Preis wie die Klebevignette und ist nicht teurer.
Die E-Vignette berechtigt genau wie die Klebevignette zum Nutzen der Schweizer Autobahnen und Autostrassen. Und genau wie die Klebevignette ist auch die E-Vignette für das aktuelle Kalenderjahr gültig – inklusive eines Monats Vorlauf (ab 1. Dezember des vorherigen Jahres) und eines Monats Nachlauf (bis Januar des folgenden Jahres).
Wie bereits erwähnt wird die E-Vignette nicht mehr auf die Frontscheibe geklebt. Stattdessen wird sie digital mit deinem Kontrollschild verknüpft. Das hat einen weiteren Vorteil: Wenn du ein neues Auto kaufst oder wenn deine Frontscheibe ausgewechselt werden muss, musst du die Vignette nicht ersetzen.
Wenn du beim Kauf der E-Vignette die Option «öffentlich einsehbar» auswählst sind nur zwei Informationen sichtbar: die Kontrollschildnummer und die Information, ob eine E-Vignette für dieses Kontrollschild gekauft wurde oder nicht. Angaben zu dir werden hingegen nicht angezeigt.
Die Aktivierung der Option «öffentlich einsehbar» macht vor allem dann Sinn, wenn du dein Fahrzeug mit anderen Personen teilst oder wenn du plötzlich unsicher bist, ob du die E-Vignette schon gekauft hast. Dadurch können sowohl die anderen Fahrer als auch du prüfen, ob eine E-Vignette vorhanden ist.
Sofern das Ticket nach wie vor in deinem Browser oben sichtbar ist, kannst du das Kontrollschild einmalig wechseln. Es empfiehlt sich deshalb, den Verlauf des Browsers nicht zu löschen. Der Wechsel des Kontrollschilds muss ausserdem begründet werden und es ist eine Bestätigung notwendig, dass sowohl das Fahrzeug als auch der Fahrzeughalter gleich bleiben.
Es ist zwar grundsätzlich nicht verboten, alte Vignetten auf der Frontscheibe kleben zu lassen. Wenn aber die Sicht dadurch eingeschränkt ist, kann die Polizei dich dafür büssen. Wir empfehlen dir deshalb, die alte Vignette zu entfernen – so bist du auf der sicheren Seite.
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